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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

## Echte Liebe Fotografie

 

### Vertragspartnerin

 

Jasmin-Michelle Sehring

Echte Liebe Fotografie

Gartenstraße 37

72070 Tübingen

[www.echteliebefotografie.de](http://www.echteliebefotografie.de)

 

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## 1. Allgemeines und Geltungsbereich

 

1.⁠ ⁠Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Echte Liebe Fotografie, Jasmin-Michelle Sehring, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Auftraggebern.

 

2.⁠ ⁠„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche von der Fotografin im Rahmen des Auftrags hergestellten fotografischen Werke, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie vorliegen.

 

3.⁠ ⁠Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.

 

4.⁠ ⁠Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrags, eine entsprechende Buchungsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung über die Durchführung des Auftrags zustande.

 

5.⁠ ⁠Dem Auftraggeber ist der fotografische und künstlerische Stil der Fotografin bekannt. Die Auswahl der Aufnahmen sowie die künstlerische und technische Gestaltung der Bilder einschließlich der Bildbearbeitung obliegen der Fotografin.

 

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## 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.⁠ ⁠Das Urheberrecht an sämtlichen von der Fotografin erstellten Lichtbildern verbleibt bei der Fotografin nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.

 

2.⁠ ⁠Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.

 

3.⁠ ⁠Die Weitergabe der Bilder an Familie, Freunde und Gäste für deren ausschließlich private Nutzung ist gestattet.

 

4.⁠ ⁠Eine kommerzielle, geschäftliche oder werbliche Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht Bestandteil der privaten Nutzungsrechte und bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin.

 

5.⁠ ⁠Dies betrifft insbesondere die Nutzung durch andere Dienstleister, Unternehmen, Locations, Stylisten, Brautausstatter, Floristen, Make-up-Artists oder vergleichbare gewerbliche Anbieter. Diese können sich für die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte direkt an die Fotografin wenden.

 

6.⁠ ⁠Eine Übertragung oder Weitergabe kommerzieller Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit Zustimmung der Fotografin zulässig.

 

7.⁠ ⁠Bei einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung durch Dritte kann eine angemessene Urhebernennung, beispielsweise „Foto: Echte Liebe Fotografie / Jasmin Sehring“, vereinbart werden.

 

8.⁠ ⁠RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Auswahlbilder und sonstige nicht zur Übergabe bestimmte Dateien verbleiben bei der Fotografin und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

 

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## 3. Veröffentlichung durch die Fotografin

 

1.⁠ ⁠Eine Veröffentlichung von Bildmaterial durch die Fotografin zu Eigenwerbungszwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage bzw. erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt.

 

2.⁠ ⁠Eine mögliche Veröffentlichung kann insbesondere auf der Webseite der Fotografin, in sozialen Netzwerken, in ihrem Portfolio, auf Messen, in Ausstellungen, in Printprodukten oder im Rahmen fotografischer Wettbewerbe und Veröffentlichungen erfolgen.

 

3.⁠ ⁠Soweit eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wurde, richten sich Umfang und Widerrufsmöglichkeiten nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

4.⁠ ⁠Möchte der Auftraggeber grundsätzlich keine Veröffentlichung seiner Bilder, sollte dies der Fotografin möglichst bereits bei der Buchung mitgeteilt werden.

 

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## 4. Vergütung und Zahlung

 

1.⁠ ⁠Für die fotografische Leistung wird der im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalpreis berechnet.

 

2.⁠ ⁠Zusätzlich anfallende und vorab vereinbarte Nebenkosten, insbesondere Fahrt-, Reise-, Übernachtungs-, Flug- oder sonstige Reisekosten, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet.

 

3.⁠ ⁠Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im individuellen Vertrag keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

4.⁠ ⁠Die vollständige Bildübergabe erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang aller für den jeweiligen Auftrag fälligen Zahlungen.

 

5.⁠ ⁠Wird die vereinbarte Begleitungszeit auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, wird jede weitere angefangene Stunde mit 200 € berechnet.

 

6.⁠ ⁠Vor Beginn einer kostenpflichtigen Verlängerung weist die Fotografin den Auftraggeber auf die zusätzlichen Kosten hin. Die Verlängerung erfolgt nach Zustimmung des Auftraggebers.

 

7.⁠ ⁠Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können gesondert berechnet werden.

 

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## 5. Bildauswahl, Bildbearbeitung und Übergabe

 

1.⁠ ⁠Die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Lichtbilder erfolgt durch die Fotografin.

 

2.⁠ ⁠Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Auftrags entstandener Aufnahmen besteht nicht.

 

3.⁠ ⁠Insbesondere Testaufnahmen, technisch fehlerhafte Bilder, Fehlfokussierungen, Doppelungen, Aufnahmen mit geschlossenen Augen oder vergleichbare Aufnahmen können von der Fotografin aussortiert werden.

 

4.⁠ ⁠Die fertig bearbeiteten Lichtbilder werden digital im JPG-Format in höchster verfügbarer Auflösung über eine Onlinegalerie bzw. einen Downloadlink zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

5.⁠ ⁠Die Lichtbilder werden im individuellen Bildstil der Fotografin bearbeitet. Die Bearbeitung umfasst insbesondere Auswahl, Bildschnitt, Belichtung, Farbe, Kontrast und die charakteristische Farb- und Bildgestaltung der Fotografin.

 

6.⁠ ⁠Eine umfangreiche Beauty- oder Hautretusche, Veränderung von Körperformen, das Entfernen oder Hinzufügen von Personen oder Gegenständen sowie sonstige aufwendige Bildmanipulationen sind nicht Bestandteil der regulären Grundbearbeitung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 

7.⁠ ⁠Zusätzliche Retuschen oder Bildbearbeitungen können nach Absprache gegen Aufpreis beauftragt werden.

 

8.⁠ ⁠Reklamationen, die ausschließlich auf dem bekannten fotografischen oder künstlerischen Stil der Fotografin beruhen, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

 

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## 6. Bearbeitungs- und Lieferzeit

 

1.⁠ ⁠Die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit für die vollständige Galerie beträgt bis zu 8 Wochen.

 

2.⁠ ⁠Die Bearbeitungszeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag der fotografischen Leistung, frühestens jedoch, sobald die für den Auftrag zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen vollständig eingegangen sind.

 

3.⁠ ⁠Bei mehrtägigen Aufträgen beginnt die Bearbeitungszeit mit Abschluss des letzten vereinbarten Aufnahmetages.

 

4.⁠ ⁠Ein Anspruch auf eine frühere Fertigstellung oder Herausgabe einzelner unbearbeiteter Bilder besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

 

5.⁠ ⁠Bei außergewöhnlich hohem saisonalem Auftragsaufkommen, Krankheit, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Fotografin liegen, kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.

 

6.⁠ ⁠Sollte eine wesentliche Verzögerung absehbar sein, informiert die Fotografin den Auftraggeber hierüber.

 

7.⁠ ⁠Individuell schriftlich vereinbarte Liefertermine oder Expressbearbeitungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

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## 7. Pausen und Verpflegung bei längeren Reportagen

 

1.⁠ ⁠Bei längeren fotografischen Begleitungen werden erforderliche Ruhe- und Pausenzeiten so mit dem Auftraggeber abgestimmt, dass der Ablauf der Veranstaltung möglichst wenig beeinträchtigt wird.

 

2.⁠ ⁠Bei Hochzeitsreportagen ab 8 Stunden ist die Fotografin während der Veranstaltung mit ausreichend alkoholfreien Getränken zu versorgen bzw. bei der Getränkeplanung mit zu berücksichtigen.

 

3.⁠ ⁠Findet die Begleitung über eine reguläre Mahlzeit hinweg statt, ist die Fotografin bei Reportagen ab 8 Stunden mit einer Mahlzeit einzuplanen. Bei einem mehrgängigen Menü ist ein einfaches Dienstleisteressen ausreichend.

 

4.⁠ ⁠Fahrtzeiten zwischen verschiedenen Locations während der gebuchten Reportagezeit gelten grundsätzlich als Bestandteil der Arbeitszeit.

 

5.⁠ ⁠Bei außergewöhnlich langen Transferzeiten zwischen einzelnen Locations können individuelle Regelungen zu Arbeitszeit, Fahrtzeit und zusätzlichen Fahrtkosten getroffen werden. Diese werden vorab vereinbart.

 

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## 8. Reisekosten

 

1.⁠ ⁠Die im jeweiligen Angebot enthaltenen Fahrtkilometer bzw. Reisekosten richten sich nach dem individuell gebuchten Paket.

 

2.⁠ ⁠Bei weiter entfernten Aufträgen, insbesondere ab etwa 100 km Entfernung oder einer Fahrtzeit von mehr als etwa einer Stunde zum Zielort, kann eine individuelle Reisekostenpauschale vereinbart werden.

 

3.⁠ ⁠Diese kann insbesondere Fahrtkosten, Fahrtzeit, Übernachtungskosten, Flugkosten, Bahnkosten oder andere notwendige Reiseaufwendungen umfassen.

 

4.⁠ ⁠Sämtliche zusätzlichen Reisekosten werden vor der Buchung bzw. Durchführung des Auftrags mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

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## 9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

1.⁠ ⁠Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Fotografin alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

 

2.⁠ ⁠Bei Veranstaltungen trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass die Fotografin über relevante Abläufe, Programmpunkte, Überraschungen, Reden oder sonstige fotografisch wichtige Ereignisse informiert wird, soweit diese dem Auftraggeber bekannt sind.

 

3.⁠ ⁠Die Fotografin ist bemüht, bei Reportagen möglichst viele relevante Personen, Situationen und Momente fotografisch festzuhalten. Aufgrund des dokumentarischen Charakters einer Reportage besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass jede anwesende Person oder jeder einzelne Moment fotografiert wird.

 

4.⁠ ⁠Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für Fotoaufnahmen an Locations, in Kirchen, Standesämtern oder auf sonstigem privaten oder beschränkt zugänglichen Gelände einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

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## 10. Persönlichkeitsrechte und Gäste

 

1.⁠ ⁠Bei Veranstaltungen können Gäste und andere anwesende Personen im Rahmen der dokumentarischen Reportagefotografie auf den Aufnahmen erscheinen.

 

2.⁠ ⁠Der Auftraggeber informiert die Gäste, soweit erforderlich und zumutbar, darüber, dass eine fotografische Begleitung der Veranstaltung stattfindet.

 

3.⁠ ⁠Äußert eine Person gegenüber der Fotografin ausdrücklich den Wunsch, nicht gezielt fotografiert zu werden, wird die Fotografin diesen Wunsch im Rahmen des organisatorisch und tatsächlich Zumutbaren berücksichtigen.

 

4.⁠ ⁠Die Nutzung oder Veröffentlichung von Bildern richtet sich unabhängig davon nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Persönlichkeitsrecht und Datenschutz.

 

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## 11. Haftung

 

1.⁠ ⁠Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

2.⁠ ⁠Für sonstige Schäden haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

3.⁠ ⁠Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

4.⁠ ⁠Für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, insbesondere Einschränkungen durch Wetter, Location, Lichtverhältnisse, Gäste, andere Dienstleister, behördliche Vorgaben oder zeitliche Verzögerungen im Veranstaltungsablauf, kann die Fotografin nicht verantwortlich gemacht werden.

 

5.⁠ ⁠Für die Qualität von Druckprodukten, die der Auftraggeber selbstständig über fremde Drittanbieter bestellt, übernimmt die Fotografin keine Verantwortung.

 

6.⁠ ⁠Für über die Fotografin bestellte Printprodukte gelten ergänzend die jeweiligen Herstellungs- und Garantiebestimmungen des verwendeten Fachlabors.

 

7.⁠ ⁠Werden bestellte Printprodukte aufgrund falscher Adressangaben, Nichtannahme oder Nichtabholung an den Hersteller oder die Fotografin zurückgesendet, trägt der Auftraggeber die dadurch zusätzlich entstehenden Versandkosten, soweit er die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

 

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## 12. Datensicherung und Aufbewahrung

 

1.⁠ ⁠Die Fotografin trifft im Rahmen ihrer betrieblichen Abläufe angemessene Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen eines Auftrags entstandenen Bilddateien.

 

2.⁠ ⁠Die RAW-Dateien werden nach Abschluss des Auftrags für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten aufbewahrt. Danach ist die Fotografin berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

 

3.⁠ ⁠Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung der Bilddateien besteht nicht.

 

4.⁠ ⁠Nach Übergabe der fertigen Bilder ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Dateien dauerhaft und auf geeigneten Speichermedien zu sichern.

 

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## 13. Beanstandungen

 

1.⁠ ⁠Offensichtliche technische Mängel an den gelieferten Bilddateien oder Printprodukten sollten der Fotografin möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

 

2.⁠ ⁠Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

 

3.⁠ ⁠Subjektive Abweichungen hinsichtlich Bildauswahl, Bildausschnitt, Farbgebung oder Bearbeitungsstil stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten bzw. dem bei Vertragsschluss bekannten Stil der Fotografin entspricht.

 

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## 14. Datenschutz

 

1.⁠ ⁠Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

 

2.⁠ ⁠Die Fotografin verarbeitet insbesondere die zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Kommunikation erforderlichen personenbezogenen Daten.

 

3.⁠ ⁠Soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister weitergegeben werden, beispielsweise Anbieter von Onlinegalerien, Fachlaboren, Cloud- oder Speicherdiensten.

 

4.⁠ ⁠Eine darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Auftraggeber entsprechend eingewilligt hat.

 

5.⁠ ⁠Kontaktdaten des Auftraggebers dürfen für die Dauer der Vertragsabwicklung auf den betrieblich genutzten Geräten der Fotografin gespeichert und für die vereinbarte Kommunikation, beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Messenger, verwendet werden.

 

6.⁠ ⁠Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

 

7.⁠ ⁠Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Anliegen ist:

 

Jasmin-Michelle Sehring

Echte Liebe Fotografie

Gartenstraße 37

72070 Tübingen

 

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## 15. Ausfall der Fotografin und höhere Gewalt

 

1.⁠ ⁠Ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Regelungen.

 

2.⁠ ⁠Ist die Fotografin insbesondere aufgrund plötzlicher schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignisses nicht in der Lage, den Auftrag persönlich auszuführen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.

 

3.⁠ ⁠Die Fotografin bemüht sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit um die Vermittlung einer geeigneten Ersatzfotografin bzw. eines geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht.

 

4.⁠ ⁠Kann der Auftrag endgültig nicht durch die Fotografin durchgeführt werden und kommt keine geeignete Ersatzlösung zustande, werden Zahlungen für von der Fotografin nicht erbrachte fotografische Leistungen zurückerstattet.

 

5.⁠ ⁠Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen dieser AGB.

 

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## 16. Stornierung durch den Auftraggeber

 

1.⁠ ⁠Eine Stornierung des gebuchten Auftrags ist der Fotografin möglichst unverzüglich in Textform mitzuteilen.

 

2.⁠ ⁠Soweit für die verbindliche Reservierung eines Termins eine Terminreservierungsgebühr vereinbart wurde, gelten hinsichtlich deren Behandlung bei einer Stornierung die im individuellen Vertrag bzw. Angebot getroffenen Vereinbarungen.

 

3.⁠ ⁠Bei einer Stornierung können der Fotografin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ansprüche auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zustehen.

 

4.⁠ ⁠Soweit im individuellen Vertrag wirksam pauschalierte Stornierungskosten vereinbart werden, bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist.

 

5.⁠ ⁠Bereits vollständig erbrachte und gesondert vergütungspflichtige Leistungen bleiben von einer späteren Stornierung unberührt.

 

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## 17. Terminverschiebung

 

1.⁠ ⁠Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Verlegung des vereinbarten Termins, bedarf dies einer neuen Abstimmung mit der Fotografin.

 

2.⁠ ⁠Ein Anspruch auf Verfügbarkeit der Fotografin am gewünschten Ersatztermin besteht nicht.

 

3.⁠ ⁠Ist die Fotografin am neuen Termin verfügbar, können die Vertragsparteien eine entsprechende Terminänderung vereinbaren.

 

4.⁠ ⁠Zusätzliche Kosten, die unmittelbar durch die Terminverschiebung entstehen, werden dem Auftraggeber vor einer verbindlichen Umbuchung mitgeteilt.

 

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## 18. Widerrufsrecht

 

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.

 

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.

 

Die Einzelheiten zum Bestehen, zur Ausübung und zu den Folgen des Widerrufs ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei einem widerrufspflichtigen Vertrag zur Verfügung gestellt wird.

 

Soll die Fotografin auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung beginnen, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes sowie eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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